Der Verein Jobs Vorstandsamt

Wir sind ein Schwimmverein aus Bingen am Rhein mit zur Zeit ca. 300 Mitgliedern. Das Stammbad der Vereins ist das Regiobad "rheinwelle" in Gau-Algesheim. Wir schreiben das

Vorstandsamt (ehrenamtlich)

aus.

Erläuterung Der Geschäftsführende Vorstand des SSV Bingen wird laut § 21 der Vereinssatzung vom 14.08.1985 alle zwei Jahre auf der ordentlichen Hauptversammlung gewählt. Die nächste Wahl findet im Jahr 2008 statt.

Dein Aufgabengebiet Laut § 20 der Vereinssatzung vom 14.08.1985 besteht der Vorstand aus folgenden Mitgliedern:

Geschäftsführender Vorstand
1. Erster Vorsitzender (z.Zt. Sabine Jung)
2. Zweiter Vorsitzender (z.Zt. Matthias Müller)
3. Kassierer (z.Zt. Carolin Reiber)
4. einen Stellvertreter des Kassierers, der bei Bedarf gewählt wird. (z.Z. Susanne Christ)
5. Schriftführer (z.Zt. Franziska Burghardt)
6. Sportliche Leiter (z.Zt. Lothar Schubert)

Erweiterter Vorstand
7. Gerätewart (z.Zt. Dieter Hennemann)
8. Jugendwart (z.Zt. Lisa Gerharz und Carina Kesser)
9. Pressewart (z.Zt. Sandrine von Krosigk)
10. Elternbeirat (z.Zt. Horst Reiber)

Mitglied kraft Amtes, sofern Abteilungen vorhanden
11. Schwimmwart (z.Zt. unbesetzt)
12. Synchronwart (z.Zt. keine Abteilung vorhanden)
13. Sprungwart (z.Zt. keine Abteilung vorhanden)
14. Wasserballwart (z.Zt. keine Abteilung vorhanden)

Die Mitglieder des Vorstandes führen ihre Tätigkeit in der Regel sehr gerne aus. Allerdings treten im Zuge von Fluktuation (z.B. Umzug) oder Verlagerung von Interessen (etwa "Mein Kind schwimmt nicht mehr im Verein...") immer zu besetzende Positionen auf - oftmals schon vor Stichtag der Neuwahl. Natürlich tritt auch der Fall auf, dass ein Amt über viele Wahlperioden von ein und der selben Person besetzt ist, und diese sich wünscht, an einen Jüngeren abgeben zu dürfen, der neue Ideen und Tatkraft mitbringt.

Die Schwierigkeit des Vorstandsamtes liegt in seinem ehrenamtlichen Charakter. Zusammenfassend ließe sich sagen:

Es gibt immer so viel zu tun, wie man bereit ist zu tun.

Dementsprechend kann das Nachkommen der Vorstandstätigkeit zeitweise am unteren Rang der persönlichen Priorität angesiedelt sein, was niemanden vorgeworfen werden darf. Um ein Vorstandsamt aus der Ehrenamtlichkeit hin zu einer Halbtags- oder gar Volltagsstelle zu entwickeln, ist der SSV Bingen schlichtweg zu klein. Umso enger hält der Vorstand Kontakt mit solchen Mitgliedern oder beispielsweise deren Eltern, die bereit sind, Zeit und Tatkraft in das Vereinsleben zu investieren.

Die eventuelle Hemmschwelle, ein offizielles Vorstandsamt zu besetzen und sich auf einen längeren Zeitraum einem regelmäßigen Engagement zu verpflichten, muss abgebaut werden. Bereits Hilfe bei der Kuchentheke oder Fotos Schießen für die Vereinszeitung sind ein nützlicher Beitrag und genauso wertvoll für das Vereinsleben.

Deine Qualifikation Bewerber auf ein Vorstandsamt müssen laut § 23 der Vereinssatzung vom 14.08.1985 stimmberechtigte Mitglieder sein, das heißt Vereinsmitglieder ab 16 Jahren.

Allein Deine Bereitschaft, Dich für Deinen Verein zu engagieren, zeichnet Dich aus, und sollte Dich nicht mehr an Deinen Fähigkeiten zweifeln lassen, ein Vorstandsamt zu besetzen.

Interesse? Informationen zu den einzelnen Tätigkeiten findest Du technisch gesehen in der Vereinssatzung, praktisch wendest Du Dich am Besten an den jeweiligen Amtsträger beispielsweise an unsere 1. Vorsitzende Sabine Jung.

Niemand ist böse oder bekommt eine solche Anfrage in den falschen Hals.

Wir freuen uns über Dein Interesse!