Schwimmsport Schwimmtrainerausbildung

Schwimmtrainer wird man nicht von jetzt auf gleich. Abgesehen von einem gewissen Talent und Motivation für das Trainingswesen benötigen Übungsleiter einen Qualifikationsnachweis: die Trainerlizenz oder umgangssprachlich auch der Trainerschein.

Diese Lizenzen werden gesondert für einzelne Sportarten vergeben. In der Ausbildung werden festgelegte Inhalte vermittelt, die sich in der Regel in allgemeine Grundlagen und sportartspezifische Kenntnisse unterteilen. Im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) sind diese Lizenzen dreistufig gegliedert:

Stufe

Bezeichnung

Schwerpunkt

1

DOSB-Übungsleiter C-Lizenz:
Fachlizenz Schwimmen

Basisinformation
Die Ausbildung qualifiziert insbesondere für die Planung, Durchführung und Auswertung des Übungs- und Trainingsbetriebs mit Kindern und Jugendlichen im Schwimmsport mit dem besonderen Schwerpunkt auf der schwimmerischen sowie allgemeinen motorischen Grundausbildung. Daneben werden in der Ausbildung aber auch die Bereiche Wasserspringen, Wasserball und Synchronschwimmen angesprochen. Zusätzlich zur fachspezifischen Ausbildung sind weitere überfachliche Ausbildungslehrgänge zu besuchen.

Zielgruppe
Die Ausbildung richtet sich an alle Vereinsmitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Bereich des Kinder- und Jugendtrainings tätig werden möchten. Der Lehrgang steht bei entsprechender Eignung auch Interessierten offen, die mindestens 16 Jahre alt sind. Diese können die Lizenz aber erst mit dem 18. Geburtstag erhalten.

Inhalte und Ziele
Mit der Lizenz können die Teilnehmer

  • die vier Schwimmarten einschließlich Starts und Wenden vermitteln und verbessern.
  • das Grundlagentraining (und Aufbautraining) eigenverantwortlich planen, durchführen und auswerten.
  • eine Trainingsgruppe aus Kindern oder Jugendlichen führen und betreuen und auf eine Wettkampfteilnahme vorbereiten.


Prüfung
Die Ausbildung schließt eine Prüfung ein; diese setzt sich zusammen aus einer Hausaufgabe, einer schriftlichen Prüfung, einer praktischen Lehrprobe und – falls erforderlich – einem Gespräch. Für Nachprüfungen wird auf Beschluss eine Gebühr erhoben.