Sportangebot des SSV Bingen Trainingsstätten des SSV Bingen Hallenbad Gensingen

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Das Becken misst 25 Meter Länge und entspricht somit sportlichen Anforderungen für Wettkämpfe. Für wagemutige Springer stehen eine Sprunganlage mit 1 und 3-Meter-Brett, sowie einer 5-Meter-Plattform zur Verfügung. In der Schwimmhalle können Sie auf den Seitenstufen von Ihren gedrehten Bahnen ausruhen; auf unseren Sonnenbänken wird Ihre im Sommer erhaltene Bräune kostengünstig aufgefrischt. Der „kleine Hunger“ kann am Kiosk im Kassenbereich durch kleinerer Snacks und Getränke gestillt werden. Für diejenigen von Ihnen die es besonders warm mögen, haben wir drei Warmbadetage (Montag, Mittwoch und Freitag) mit einer Wassertemperatur von 30°C eingerichtet. Quelle: Homepage VG Sprendlingen-Gensingen, 08.03.2006

Kennzahlen und Fakten

Hallenbad Gensingen

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Baubeginn

Fertigstellung

Baukosten

Wasserfläche

?? m2

Bahnen im Sportbecken

5 * 25 Meter-Bahnen

Ansprechpartner

Achim Matthes (Leitender Schwimmmeister)

Adresse

Alzeyer Straße 14
55457 Gensingen

Telefon

0 67 27 - 86 25

Internet

Homepage

Öffnungszeiten und Eintrittpreise

Öffnungszeiten

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  • montags bis freitags 16:00 bis 21:00 Uhr
  • samstags 13:00 bis 16:00 Uhr
  • sonntags 8:30 bis 12:00 Uhr
  • (an gesetzlichen Feiertagen sowie Heiligabend und Silvester geschlossen)

Eintrittpreise

Einzelkarten

Kleinkinder

freier Eintritt

Kinder

1,70

Jugendliche

2,20

Erwachsene

3,80

10er-Karten

Kleinkinder

freier Eintritt

Kinder

11,90

Jugendliche

15,60

Erwachsene

27,90

25er-Karten

Kleinkinder

freier Eintritt

Kinder

23,60

Jugendliche

31,00

Erwachsene

55,70

Bemerkungen

Kleinkinder unter 3 Jahren.
Kinder ab vollendetem 3. Lebensjahr bis unter 14 Jahre.
Jugendliche vollendetes 14. Lebensjahr bis unter 18 Jahre.
50%ige Ermäßigung der vorstehende Eintrittspreise für:
  • Auszubildende und Schüler gegen Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung
  • Zivildienstleistende gegen Vorlage des Zivildienstausweises
  • Wehrpflichtige gegen Vorlage des Bundeswehrausweises
  • Studenten gegen Vorlage des Studentenausweises
  • Schwerbehinderte (ab 50 v. H.) gegen Nachweis
  • Personen und Familien, die einen Anspruch auf Befreiung von der Zahlung der Rundfunkgebühren haben

Quelle: Homepage VG Sprendlingen-Gensingen, 13.02.2006

Weiterführende Links